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Einbürgerungstest · Frage 65

Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …

Antwortmöglichkeiten

  • a)Gesetze zu entwerfen.
  • b)die Bundesregierung zu kontrollieren.
  • c)die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
  • d)das Bundeskabinett zu bilden.✓ Richtig

Einfach erklärt

Das Bundeskabinett bildet der Bundeskanzler, nicht der Bundestag. Er wählt die Bundesminister selbst aus (Grundgesetz Artikel 64). Der Bundestag wählt nur den Kanzler (Grundgesetz Artikel 63).

Quelle: BAMF →

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