Zum Inhalt springen

Einbürgerungstest · Frage 14

Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …

Antwortmöglichkeiten

  • a)Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
  • b)meine Meinung im Internet äußern kann.✓ Richtig
  • c)Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
  • d)meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.

Einfach erklärt

Grundgesetz Artikel 5 schützt dein Recht, deine Meinung frei zu äußern. Das gilt auch im Internet, in sozialen Medien oder in Foren. Es gibt Grenzen, zum Beispiel bei Beleidigung oder Volksverhetzung.

Quelle: BAMF →

Bereit für den Test?

Übe alle 460 Fragen mit Erklärungen in 6 Sprachen. €19 einmalig.

Test-Trainer starten →