Einbürgerungstest · Frage 14
Meinungsfreiheit in Deutschland heißt, dass ich …
Antwortmöglichkeiten
- a)Passanten auf der Straße beschimpfen darf.
- b)meine Meinung im Internet äußern kann.✓ Richtig
- c)Nazi-, Hamas- oder Islamischer Staat-Symbole öffentlich tragen darf.
- d)meine Meinung nur dann äußern darf, solange ich der Regierung nicht widerspreche.
Einfach erklärt
Grundgesetz Artikel 5 schützt dein Recht, deine Meinung frei zu äußern. Das gilt auch im Internet, in sozialen Medien oder in Foren. Es gibt Grenzen, zum Beispiel bei Beleidigung oder Volksverhetzung.
Quelle: BAMF →Bereit für den Test?
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