Einbürgerungstest · Frage 65
Es gehört nicht zu den Aufgaben des Deutschen Bundestages, …
Antwortmöglichkeiten
- a)Gesetze zu entwerfen.
- b)die Bundesregierung zu kontrollieren.
- c)die Bundeskanzlerin/den Bundeskanzler zu wählen.
- d)das Bundeskabinett zu bilden.✓ Richtig
Einfach erklärt
Das Bundeskabinett bildet der Bundeskanzler, nicht der Bundestag. Er wählt die Bundesminister selbst aus (Grundgesetz Artikel 64). Der Bundestag wählt nur den Kanzler (Grundgesetz Artikel 63).
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