Einbürgerungstest · Frage 281
Zwei Freunde wollen in ein öffentliches Schwimmbad in Deutschland. Beide haben eine dunkle Hautfarbe und werden deshalb nicht hineingelassen. Welches Recht wird in dieser Situation verletzt? Das Recht auf …
Antwortmöglichkeiten
- a)Meinungsfreiheit
- b)Gleichbehandlung✓ Richtig
- c)Versammlungsfreiheit
- d)Freizügigkeit
Einfach erklärt
Das Grundgesetz Artikel 3 verbietet Diskriminierung wegen der Hautfarbe. Alle Menschen in Deutschland haben das Recht auf Gleichbehandlung. Niemand darf wegen seiner Herkunft oder Hautfarbe schlechter behandelt werden.
Quelle: BAMF →Bereit für den Test?
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