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Einbürgerungstest · Frage 230

Das Europäische Parlament wird regelmäßig gewählt, nämlich alle …

Antwortmöglichkeiten

  • a)5 Jahre.✓ Richtig
  • b)6 Jahre.
  • c)7 Jahre.
  • d)8 Jahre.

Einfach erklärt

Das Europäische Parlament wird alle 5 Jahre neu gewählt. Das steht im Vertrag über die Europäische Union, Artikel 14. Alle Bürgerinnen und Bürger der EU dürfen dabei ihre Stimme abgeben.

Quelle: BAMF →

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