Familiennachzug Deutschland: So funktioniert er
Familiennachzug in Deutschland: Wer darf nachziehen, welche Dokumente nötig sind und wie lange der Antrag dauert. Der klare Überblick für Migranten.
Familiennachzug: Wie funktioniert er?
Deine Familie lebt noch nicht in Deutschland? Du fragst dich, wie sie nachziehen kann? Viele Migranten kennen dieses Problem. Der Antrag wirkt kompliziert und die Regeln unterscheiden sich je nach Situation. Dieser Artikel erklärt dir Schritt für Schritt, wie Familiennachzug funktioniert.
Was bedeutet Familiennachzug?
Familiennachzug bedeutet: Deine Familie darf zu dir nach Deutschland kommen. Das gilt vor allem für Ehepartner und minderjährige Kinder. In bestimmten Fällen gilt es auch für Eltern.
Der Staat schützt Ehe und Familie besonders. Das steht in Artikel 6 des Grundgesetzes. Das Grundgesetz ist die Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Diese Frage kommt auch im Einbürgerungstest vor (Frage 11).
Wer darf nachziehen?
Ehegattennachzug
Dein Ehepartner darf zu dir nachziehen. Das regelt § 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Meistens muss dein Ehepartner vor der Einreise Deutschkenntnisse auf Niveau A1 nachweisen. Es gibt Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn dein Ehepartner eine Blaue Karte EU bekommt oder als Fachkraft einreist. Auch bei Krankheit oder Behinderung kann der Nachweis entfallen.
Kindernachzug
Deine minderjährigen Kinder dürfen nachziehen. Das steht in § 32 AufenthG. Wichtig ist: Dein Kind muss unter 18 Jahre alt sein. Idealerweise leben beide Elternteile schon in Deutschland oder ziehen gemeinsam nach. In manchen Fällen reicht auch ein Elternteil mit Sorgerecht.
Eltern von minderjährigen Flüchtlingen
Lebt dein minderjähriges Kind allein in Deutschland und hat es einen Schutzstatus? Dann darfst du als Elternteil nachziehen. Das regelt § 36 AufenthG. Diese Regel schützt unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Welche Voraussetzungen musst du erfüllen?
Für den Familiennachzug brauchst du in der Regel:
| Voraussetzung | Erklärung |
|---|---|
| Visum | Antrag bei der deutschen Botschaft im Heimatland |
| Wohnraum | Genug Platz für alle Familienmitglieder |
| Lebensunterhalt | Ausreichendes Einkommen für die Familie |
| Sprachnachweis | Meist A1-Niveau für den nachziehenden Ehepartner |
| Dokumente | Heiratsurkunde, Geburtsurkunde, Pass |
Beispiel: Familie Yilmaz lebt in Köln. Herr Yilmaz möchte seine Frau nachholen. Er braucht eine Wohnung mit genug Zimmern für beide. Er muss außerdem zeigen, dass sein Gehalt für den gemeinsamen Lebensunterhalt reicht.
Wie läuft der Antrag ab?
- Dein Familienmitglied stellt einen Visumantrag bei der deutschen Botschaft im Heimatland.
- Die Botschaft prüft die Dokumente. Dazu gehören Heiratsurkunde, Geburtsurkunde und Sprachzertifikat.
- Die Ausländerbehörde in Deutschland muss dem Antrag oft zustimmen.
- Nach der Genehmigung stellt die Botschaft ein Visum aus.
- Mit dem Visum reist dein Familienmitglied nach Deutschland ein.
Plane genug Zeit ein. Die Bearbeitung dauert oft mehrere Monate. Die genaue Dauer hängt von der Botschaft und vom Einzelfall ab.
Sonderregeln für Menschen mit Schutzstatus
Bist du als Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention anerkannt oder asylberechtigt? Dann gelten erleichterte Regeln. Stellst du den Antrag innerhalb von drei Monaten nach deiner Anerkennung, musst du oft keinen Lebensunterhalt nachweisen.
Hast du subsidiären Schutz? Dann gilt eine Höchstgrenze. Bundesweit dürfen pro Monat 1.000 Menschen im Rahmen dieser Regelung nachziehen. Das regelt § 36a AufenthG.
Was tun bei Problemen mit Anträgen oder Dokumenten?
Manchmal läuft nicht alles glatt. Dokumente fehlen, oder eine Behörde macht einen Fehler. In solchen Fällen darfst du dich beschweren und eine Korrektur verlangen.
Dieses Prinzip kennst du vielleicht aus dem Einbürgerungstest: Du kaufst einen Fernseher. Zu Hause ist er kaputt. Was machst du? Du reklamierst den Fernseher (Frage 290). Genauso gilt: Bei fehlerhaften Bescheiden oder Anträgen darfst du nachfragen und um Korrektur bitten.
Zusammenfassung
Familiennachzug ermöglicht es deiner Familie, zu dir nach Deutschland zu kommen. Die Regeln unterscheiden sich je nach Familienmitglied und Aufenthaltsstatus. Wichtige Gesetze sind § 30, § 32, § 36 und § 36a AufenthG sowie Artikel 6 Grundgesetz.
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