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Einbürgerung Dokumente: Vollständige Checkliste 2026

Für die Einbürgerung in Deutschland brauchst du die richtigen Dokumente. Unsere Checkliste zeigt dir alle Unterlagen – von Pass bis Einbürgerungstest.

Du willst die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Aber welche Dokumente brauchst du genau? Viele Menschen suchen stundenlang nach einer klaren Antwort. Dieser Artikel gibt dir eine vollständige Übersicht – ohne Fachsprache.

Wichtig vorab: Die Einbürgerung ist in § 10 StAG (Staatsangehörigkeitsgesetz) geregelt. Seit dem 27. Juni 2024 gilt das neue Einbürgerungsgesetz. Die Wartezeit ist von 8 auf 5 Jahre gesunken. In den meisten Fällen darfst du deine bisherige Staatsangehörigkeit jetzt behalten.

Die Grundvoraussetzungen

Bevor wir zur Dokumentenliste kommen: Das musst du erfüllen.

  • Du lebst seit mindestens 5 Jahren legal in Deutschland (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 StAG).
  • Du sprichst Deutsch auf mindestens Niveau B1.
  • Du kannst deinen Lebensunterhalt selbst finanzieren.
  • Du hast keine schweren Vorstrafen.
  • Du stehst zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung.

Bei besonderen Integrationsleistungen reichen auch 3 Jahre Aufenthalt.

Diese Dokumente brauchst du

Identitätsnachweise

Zuerst musst du beweisen, wer du bist. Dafür brauchst du:

  • Reisepass oder Personalausweis deines Heimatlandes – auch abgelaufene können reichen
  • Geburtsurkunde – bei ausländischen Dokumenten: eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche
  • Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil – falls du verheiratet bist oder warst

Nachweis deines Aufenthalts

Du musst belegen, dass du legal in Deutschland wohnst. Das geht mit:

  • Deiner Niederlassungserlaubnis oder einer anderen unbefristeten Aufenthaltserlaubnis
  • Einer aktuellen Meldebescheinigung vom Einwohnermeldeamt
  • Nachweisen für die letzten 5 Jahre – z.B. alte Meldebescheinigungen oder Kontoauszüge

Sprachnachweis (mindestens B1)

Du brauchst ein anerkanntes Sprachzertifikat (§ 10 Abs. 1 Nr. 6 StAG). Folgendes wird akzeptiert:

  • Goethe-Zertifikat Deutsch B1 oder höher
  • Telc Deutsch B1 oder höher
  • Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ) – mindestens Niveau B1
  • Schulabschluss oder Studium in Deutschland
  • Erfolgreicher Abschluss eines Integrationskurses

Das Einbürgerungstest-Zertifikat

Du musst den BAMF-Einbürgerungstest bestehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 StAG). Das Zertifikat ist ein Pflichtdokument für deinen Antrag.

Der Test hat 33 Fragen. Du musst mindestens 17 richtig beantworten. Das Zertifikat ist unbegrenzt gültig. Du machst den Test also nur einmal.

Was prüft der Test? Er fragt nach Grundrechten, dem politischen System und der deutschen Geschichte. Einige Themen aus dem Fragenkatalog:

  • Artikel 1 des Grundgesetzes garantiert die Unantastbarkeit der Menschenwürde. Das ist das fundamentalste Grundrecht in Deutschland.
  • Weitere Grundrechte sind die Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) und die Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG).
  • Das Asylrecht ist ein besonderes Grundrecht. Es gilt nur für Ausländerinnen und Ausländer – nicht für deutsche Staatsbürger.
  • Das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland ist der Adler.

Einkommensnachweise

Du darfst grundsätzlich keine staatlichen Sozialleistungen beziehen (§ 10 Abs. 1 Nr. 3 StAG). Es gibt Ausnahmen – z.B. wenn du ohne eigenes Verschulden auf Hilfe angewiesen bist. Dafür brauchst du:

  • Gehaltsabrechnungen der letzten 3 Monate
  • Steuerbescheide der letzten Jahre
  • Ggf. deinen aktuellen Arbeitsvertrag

Nachweis der Straffreiheit

Du darfst keine schweren Vorstrafen haben (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 StAG). Kleine Vergehen bis zu 90 Tagessätzen werden oft nicht berücksichtigt. Das polizeiliche Führungszeugnis beantragst du beim Einwohnermeldeamt. Manchmal fordert die Behörde es selbst an.

Biometrische Passfotos

Du brauchst aktuelle Lichtbilder. Wie viele genau – das hängt von deiner Behörde ab. Frag dort direkt nach.

Alle Dokumente auf einen Blick

Dokument Pflicht? Hinweis
Reisepass oder Personalausweis Ja Heimatland
Geburtsurkunde Ja Ggf. beglaubigte Übersetzung
Niederlassungserlaubnis Ja Oder andere unbefristete Erlaubnis
Meldebescheinigung Ja Aktuell
Sprachnachweis (mindestens B1) Ja Z.B. Goethe-Zertifikat
Einbürgerungstest-Zertifikat Ja Vom BAMF
Gehaltsabrechnungen Ja Letzte 3 Monate
Steuerbescheid Ja Letzte Jahre
Polizeiliches Führungszeugnis Ja Oft von Behörde angefordert
Biometrische Fotos Ja Aktuelle Aufnahmen
Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil Ggf. Falls zutreffend

Wo stellst du den Antrag?

Den Antrag stellst du bei der Einbürgerungsbehörde in deiner Stadt oder deinem Landkreis. Sie heißt manchmal auch Staatsangehörigkeitsbehörde. In einigen Städten ist es die Ausländerbehörde.

Viele Behörden bieten Online-Terminbuchungen an. Ruf am besten vorher an. Frag, welche Dokumente du mitbringen sollst. Die Anforderungen können zwischen den Behörden leicht abweichen.

Bereite dich auf den Einbürgerungstest vor

Der Test ist für viele die größte Herausforderung beim Antrag. Du kannst dich aber gezielt vorbereiten. Die Fragen kommen aus einem offiziellen Fragenkatalog des BAMF.

Lerne die Fragen in deiner eigenen Sprache. Verstehe die Hintergründe – auswendig lernen allein reicht oft nicht. Du musst die Antworten auch einordnen können.

Bist du bereit für den Test? Übe alle 460 Fragen mit Erklärungen in deiner Sprache – direkt im Trainer oder mit einem unserer Pakete.


Dieser Artikel ist Information, keine Rechtsberatung. Für individuelle Fragen wende dich an eine anerkannte Migrationsberatungsstelle oder einen Fachanwalt für Ausländerrecht.

Passende Test-Fragen

Frage 4

Welches Recht gehört zu den Grundrechten in Deutschland?

Frage 7

Welches Recht gehört zu den Grundrechten, die nach der deutschen Verfassung garantiert werden? Das Recht auf …

Frage 9

Welches Grundrecht gilt in Deutschland nur für Ausländerinnen/Ausländer? Das Grundrecht auf …

Frage 18

Welches Grundrecht ist in Artikel 1 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland garantiert?

Frage 29

Welches Tier ist das Wappentier der Bundesrepublik Deutschland?

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Dieser Artikel ist Information und keine Rechtsberatung. Bei rechtlichen Einzelfragen einen Anwalt fragen.