Bundestagswahl einfach erklärt: So funktioniert die Wahl
Wie funktioniert die Bundestagswahl in Deutschland? Erststimme, Zweitstimme und Fünf-Prozent-Hürde einfach erklärt. Wichtig für den Einbürgerungstest.
Alle vier Jahre wählen Millionen Menschen in Deutschland einen neuen Bundestag. Doch wie genau funktioniert das? Und warum ist es wichtig für deine Einbürgerung? Hier bekommst du klare Antworten.
Was ist der Bundestag?
Der Bundestag ist das Parlament Deutschlands. Dort sitzen gewählte Abgeordnete aus verschiedenen Parteien. Der Bundestag macht Gesetze. Er kontrolliert die Regierung. Und er wählt den Bundeskanzler.
Aktuell hat der Bundestag 630 Sitze. Die Abgeordneten vertreten das deutsche Volk.
Das Grundgesetz — die Basis der Demokratie
Deutschlands Verfassung heißt Grundgesetz (GG). Es wurde am 23. Mai 1949 verabschiedet. Das Grundgesetz ist die wichtigste Rechtsgrundlage in Deutschland.
Artikel 38 GG regelt die Bundestagswahl. Danach muss die Wahl:
- allgemein sein — alle Bürger dürfen wählen
- unmittelbar sein — du wählst direkt
- frei sein — niemand darf dich zwingen
- gleich sein — jede Stimme zählt gleich viel
- geheim sein — niemand sieht dein Kreuz
Das Grundgesetz schützt auch andere wichtige Rechte. Meinungsfreiheit (Art. 5 GG) bedeutet: Du darfst offen deine Meinung sagen — auch wenn du etwas gegen die Regierung sagst. Das ist ein Grundprinzip der Demokratie.
Das Grundgesetz schützt außerdem das Elternrecht. Zum Beispiel dürfen Eltern bis zum 14. Lebensjahr ihres Kindes entscheiden, ob es in der Schule am Religionsunterricht teilnimmt. Solche Rechte gelten unabhängig davon, welche Partei gerade regiert.
Wer darf wählen?
Du darfst an der Bundestagswahl teilnehmen, wenn du:
- die deutsche Staatsbürgerschaft besitzt
- mindestens 18 Jahre alt bist
- deinen Wohnsitz in Deutschland hast
Das steht in § 12 Bundeswahlgesetz (BWahlG). Mit der Einbürgerung bekommst du das Wahlrecht. Das ist eines der wichtigsten Rechte als Staatsbürger.
Erststimme und Zweitstimme
Bei der Bundestagswahl hast du zwei Stimmen. Das ist das Herzstück des deutschen Wahlsystems.
Die Erststimme
Mit der Erststimme wählst du eine Person in deinem Wahlkreis. Deutschland hat 299 Wahlkreise. Der Kandidat mit den meisten Stimmen gewinnt direkt einen Sitz im Bundestag. Das nennt man ein Direktmandat.
Die Zweitstimme
Die Zweitstimme ist entscheidend für die Sitzverteilung im Bundestag. Du wählst damit eine Partei. Je mehr Zweitstimmen eine Partei bekommt, desto mehr Sitze erhält sie im Parlament (§ 6 BWahlG).
Beispiel: Eine Partei bekommt 30 % der Zweitstimmen. Der Bundestag hat 630 Sitze. Dann bekommt diese Partei ungefähr 189 Sitze.
Die Zweitstimme bestimmt also das Kräfteverhältnis im Parlament. Für die meisten Wähler ist sie die wichtigere der beiden Stimmen.
Die Fünf-Prozent-Hürde
Nicht jede Partei kommt in den Bundestag. Eine Partei braucht mindestens 5 % der Zweitstimmen bundesweit (§ 6 Abs. 3 BWahlG). Diese Regel heißt Sperrklausel.
Sie schützt die politische Stabilität. Ein Parlament mit sehr vielen kleinen Parteien ist schwerer zu führen.
Ausnahme: Wenn eine Partei mindestens 3 Direktmandate gewinnt, zieht sie auch ohne 5 % in den Bundestag ein.
Koalition und Bundeskanzler
Nach der Wahl beginnt die Regierungsbildung. In der Regel hat keine Partei allein die Mehrheit im Bundestag. Deshalb schließen mehrere Parteien einen Koalitionsvertrag. Sie einigen sich auf ein gemeinsames Regierungsprogramm.
Die Koalition hat dann die Mehrheit. Der Bundestag wählt den Bundeskanzler (Art. 63 GG). Der Bundeskanzler leitet die Bundesregierung und schlägt die Minister vor.
Seit Februar 2025 ist Friedrich Merz der Bundeskanzler von Deutschland. Er ist Mitglied der CDU.
So läuft der Wahltag ab
Am Wahltag gehst du in dein Wahllokal. Das ist meist eine Schule oder ein Gemeindehaus in deiner Nähe. Du bekommst einen Stimmzettel.
Du machst zwei Kreuze:
- Erststimme — ein Kreuz bei einer Person
- Zweitstimme — ein Kreuz bei einer Partei
Dann faltest du den Zettel und wirfst ihn in die Wahlurne. Niemand sieht deine Entscheidung.
Wenn du nicht persönlich gehen kannst, kannst du auch per Briefwahl abstimmen. Du beantragst deine Unterlagen vorher per Post oder online.
Wichtige Begriffe im Überblick
| Begriff | Erklärung |
|---|---|
| Bundestag | Das deutsche Parlament |
| Grundgesetz | Die Verfassung Deutschlands |
| Erststimme | Stimme für eine Person im Wahlkreis |
| Zweitstimme | Stimme für eine Partei |
| Direktmandat | Gewonnener Sitz über die Erststimme |
| Koalition | Mehrere Parteien regieren zusammen |
| Bundeskanzler | Chef der Bundesregierung |
| Fünf-Prozent-Hürde | Mindestanteil der Zweitstimmen für Sitze im Bundestag |
Das kommt im Einbürgerungstest vor
Diese Themen erscheinen direkt im BAMF-Einbürgerungstest. Du solltest wissen:
- Wie heißt die Verfassung Deutschlands? → Grundgesetz (Frage 11)
- Wer ist aktuell Bundeskanzler? → Friedrich Merz (Frage 72)
- Was bedeuten mehr Zweitstimmen für eine Partei? → mehr Sitze im Parlament (Frage 93)
- Warum darf man in Deutschland offen die Regierung kritisieren? → weil Meinungsfreiheit gilt (Frage 1)
- Wer entscheidet über den Religionsunterricht eines Kindes bis 14? → die Eltern (Frage 2)
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