Blaue Karte EU – wer bekommt sie?
Du hast einen Hochschulabschluss und ein Jobangebot in Deutschland? Erfahre, wer die Blaue Karte EU bekommt und welche Voraussetzungen du erfüllen musst.
Du willst in Deutschland arbeiten und hast einen Uni-Abschluss? Dann ist die Blaue Karte EU vielleicht genau das Richtige für dich. Viele Hochqualifizierte wissen nicht, ob sie berechtigt sind — oder wo sie anfangen sollen. Dieser Artikel erklärt dir die wichtigsten Voraussetzungen, den Antragsprozess und was danach kommt.
Was ist die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU ist ein Aufenthaltstitel für hochqualifizierte Arbeitnehmer. Sie gilt für Menschen aus Ländern außerhalb der Europäischen Union. Mit ihr darfst du in Deutschland leben und deinen Beruf ausüben.
Geregelt ist sie in § 18g Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Ein großer Vorteil: Du kannst schneller eine dauerhafte Niederlassungserlaubnis bekommen als mit anderen Aufenthaltstiteln.
Wer bekommt die Blaue Karte EU?
Du musst drei Bedingungen gleichzeitig erfüllen.
1. Anerkannter Hochschulabschluss
Du brauchst einen Abschluss einer Hochschule oder Universität. Das kann ein Bachelor, Master oder Doktor sein. Der Abschluss muss in Deutschland anerkannt sein.
Ausländische Abschlüsse werden geprüft — über die Datenbank anabin der Kultusministerkonferenz oder durch eine Anerkennungsstelle. Ist dein Abschluss nicht direkt vergleichbar, prüfe, ob eine Gleichwertigkeit festgestellt werden kann.
2. Konkretes Jobangebot
Du brauchst einen Arbeitsvertrag oder eine verbindliche Jobzusage in Deutschland. Die Stelle muss zu deiner Qualifikation passen. Ein Praktikum oder eine freiberufliche Tätigkeit reicht nicht.
3. Mindestgehalt
Dein Bruttojahresgehalt muss eine gesetzlich festgelegte Grenze erreichen. Diese Grenze wird jährlich neu berechnet — sie ist an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung gekoppelt.
Es gibt zwei verschiedene Schwellenwerte:
| Berufsgruppe | Gehaltsgrenze |
|---|---|
| Allgemeine Berufe | Höherer Schwellenwert |
| Mangelberufe (MINT, Medizin) | Niedrigerer Schwellenwert |
Zu den Mangelberufen gehören: Ingenieure, IT-Fachleute, Ärzte und Naturwissenschaftler. Die aktuellen Zahlen für das laufende Jahr findest du auf der Website des BAMF.
Wer ist ausgeschlossen?
EU-Bürger können keine Blaue Karte EU beantragen. Sie dürfen ohnehin frei in Deutschland arbeiten. Die Blaue Karte EU gilt ausschließlich für Staatsangehörige aus Drittstaaten — Länder außerhalb der EU.
Auch Asylbewerber oder Personen mit vorübergehendem Schutzstatus können die Karte in der Regel nicht beantragen.
Welche Unterlagen brauchst du?
Für den Antrag bei der Ausländerbehörde brauchst du in der Regel:
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Nachweis deines anerkannten Hochschulabschlusses (Original, ggf. beglaubigte Übersetzung)
- Arbeitsvertrag oder verbindliche Jobzusage mit Gehaltsangabe
- Nachweis über Krankenversicherung in Deutschland
- Nachweis über Wohnraum (z. B. Mietvertrag oder Wohnungsgeberbestätigung)
Manche Ausländerbehörden verlangen zusätzliche Dokumente. Ruf vorher an oder schau auf die Website deiner Behörde.
Wie läuft der Antrag ab?
Du bist noch im Ausland? Du beantragst zunächst ein nationales Visum zur Beschäftigung bei der deutschen Botschaft in deinem Land. Nach der Einreise wechselst du dann zur Blauen Karte EU bei der Ausländerbehörde.
Du bist bereits in Deutschland? Du stellst den Antrag direkt bei der Ausländerbehörde an deinem Wohnort. Achte darauf, dass dein bestehender Aufenthaltstitel noch gültig ist.
Wie lange gilt die Blaue Karte EU?
Die Blaue Karte EU gilt vier Jahre. Ist dein Arbeitsvertrag kürzer, gilt sie für die Vertragslaufzeit plus drei Monate.
Wenn du deinen Job wechselst, musst du die Ausländerbehörde informieren. In den ersten zwei Jahren braucht die Behörde eine Zustimmung zur neuen Stelle.
Darf deine Familie mitkommen?
Ja. Dein Ehepartner und deine minderjährigen Kinder dürfen mit dir nach Deutschland ziehen. Sie bekommen eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug. Dein Ehepartner darf sofort ohne Einschränkungen arbeiten — das ist ein klarer Vorteil gegenüber vielen anderen Aufenthaltstiteln.
Wann bekommst du die Niederlassungserlaubnis?
Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und ein wichtiger Schritt zur Einbürgerung. Mit der Blauen Karte EU kannst du sie schneller bekommen:
- Nach 27 Monaten: bei normalen Sprachkenntnissen
- Nach 21 Monaten: wenn du mindestens B1-Deutsch nachweist
Die genauen aktuellen Fristen solltest du bei der Ausländerbehörde oder dem BAMF bestätigen, da sie sich durch Gesetzesänderungen verschieben können.
Blaue Karte EU und Einbürgerung
Die Blaue Karte EU ist ein guter Startpunkt auf dem Weg zur deutschen Staatsangehörigkeit. Grundsätzlich kannst du nach fünf Jahren legalem Aufenthalt die Einbürgerung beantragen (§ 10 StAG). Bei besonderen Integrationsleistungen ist es auch früher möglich — in manchen Fällen schon nach drei Jahren.
Für die Einbürgerung brauchst du den Einbürgerungstest. Er besteht aus 33 Fragen aus einem Pool von 460 Fragen. Du musst mindestens 17 davon richtig beantworten.
Vorbereitung auf den Einbürgerungstest
Diese Fragen aus dem offiziellen Fragenkatalog zeigen dir, was dich im Test erwartet:
- Frage 93: Je mehr Zweitstimmen eine Partei bei der Bundestagswahl bekommt, desto mehr Sitze erhält sie im Parlament.
- Frage 113: Wahlen in Deutschland gewinnt die Partei, die die meisten Stimmen bekommt.
- Frage 123: Die 5%-Hürde bedeutet: Eine Partei muss mindestens 5 % der Wählerstimmen bekommen, um ins Parlament einzuziehen.
- Frage 222: Die Schweiz ist ein Nachbarland von Deutschland.
- Frage 241: Frau Seger bekommt Elterngeld, wenn sie einen Antrag bei der zuständigen Elterngeldstelle stellt.
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Dieser Artikel ist Information, keine Rechtsberatung.
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Frage 241
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